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Euros

Finanzierung.

Transparent. Verständlich. Gut informiert entscheiden.

Autismustherapie kann auf unterschiedlichen Wegen finanziert werden. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann sie als Leistung der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Alternativ können Leistungen auch selbst finanziert in Anspruch genommen werden.

 

Welcher Weg für Sie oder Ihr Kind infrage kommt, hängt von der individuellen Situation und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ab.

Zwei Wege zur Autismustherapie

Eingliederungshilfe

Finanzierung durch einen Leistungsträger

Autismustherapie kann bei einem entsprechenden Teilhabebedarf als Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.

Der zuständige Leistungsträger prüft die individuellen Voraussetzungen und entscheidet, ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden.

Liegt eine entsprechende Bewilligung vor, werden die vereinbarten Leistungen direkt mit dem zuständigen Leistungsträger abgerechnet.

Selbstzahler

Leistungen unabhängig von einer Bewilligung nutzen

Autismustherapie und Beratung können auch unabhängig von einer Kostenübernahme als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Das ermöglicht beispielsweise eine Beratung zu einer konkreten Fragestellung oder eine therapeutische Begleitung unabhängig von einem Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Autismustherapie als Eingliederungshilfe.

Teilhabe fördern. Barrieren abbauen.

Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

 

Auch Autismustherapie kann bei entsprechendem individuellem Bedarf als Leistung der Eingliederungshilfe erfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Teilhabeziele und die Frage, welche Unterstützung in den relevanten Lebensbereichen benötigt wird.

 

Deshalb findet meine Autismustherapie nicht ausschließlich im Therapieraum statt. Je nach individuellem Auftrag können auch Familie, Kita, Schule, Ausbildung, Hochschule, Arbeitsplatz oder andere relevante Lebensbereiche einbezogen werden.

 

Mein Fachkonzept sieht entsprechend Einzeltherapie, Gruppenangebote, systemische Beratung und aufsuchende Umfeldarbeit als miteinander kombinierbare Bestandteile der teilhabeorientierten Autismustherapie vor.

Wer ist in Mainz zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen sozialrechtlichen Voraussetzungen.

Amt für Jugend und Familie

Für junge Menschen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung kann Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht kommen.

 

Der individuelle Hilfebedarf und die geeignete Unterstützung werden im Hilfeplanverfahren geklärt.

Amt für soziale Leistungen

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden in Mainz über das Amt für soziale Leistungen bearbeitet.

 

Der individuelle Teilhabebedarf und die erforderlichen Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens festgestellt.

Sie wissen noch nicht, welcher Leistungsträger zuständig ist?

Das müssen Sie vor einer ersten Anfrage bei mir nicht abschließend geklärt haben. Wir können im Erstgespräch besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

 

Mein Fachkonzept ist entsprechend für Leistungen nach SGB IX sowie § 35a SGB VIII angelegt und richtet sich an beide zuständigen Ämter der Stadt Mainz.

Selbstzahlerleistungen.

Unterstützung auch unabhängig von der Eingliederungshilfe

Meine Angebote können auch unabhängig von einer Bewilligung durch einen Leistungsträger als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

 

Das gilt insbesondere für Beratung, kann aber auch eine selbst finanzierte Autismustherapie umfassen.

 

Vor Beginn besprechen wir transparent, welches Angebot zu Ihrem Anliegen passt, in welchem Umfang Termine sinnvoll sind und welche Kosten entstehen.

Häufige Fragen

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